Dienstgrade

Die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr richten sich nach dem Organisationserlass Feuerwehren vom 7. Juli 2009. Das Aussehen der Dienstgradabzeichen richtet sich nach der Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein. Dienstgradabzeichen werden ausschließlich an der sogenannten Dienstkleidung (auf der Schulterklappe an Jacke, Pullover bzw. Strickjacke oder Hemd und in Form einer Kordel an der Dienstmütze) getragen, nicht jedoch an der Einsatzschutzkleidung.

Dienstgrad Abzeichen Funktion Voraussetzung

Feuerwehrfrauanwärterin,

Feuerwehrmannanwärter

Mitglied der Jugendabteilung
Eintritt als aktives Mitglied

Allgemeine Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst bzw. Jugendfeuerwehrdienst
Feuerwehrfrau,
Feuerwehrmann 

 Mitglied der Löschgruppe Grundausbildung (Lehrgang Truppfrau/Truppmann Teil 1)
Oberfeuerwehrfrau,
Oberfeuerwehrmann

 Mitglied der Löschgruppe 3 Jahre Dienstzeit,
Grundausbildung (Lehrgang Truppfrau/Truppmann Teil 2),

mindestens eine technische Ausbildung

Hauptfeuerwehrfrau**,
Hauptfeuerwehrmann**

Mitglied der Löschgruppe  Lehrgänge Truppführung,
mindestens eine technische Ausbildung
Hauptfeuerwehrfrau***,
Hauptfeuerwehrmann***

Funktion im Wehrvorstand
Sicherheitsbeauftragte/r
Brandschutzerzieher/in bzw. Brandschutzaufklärer/in
(in der Regel nach Bewährung in der jeweiligen Funktion)
Lehrgänge Truppführung,
mindestens eine technische Ausbildung
Löschmeisterin,
Löschmeister 

stellv. Gruppenführung oder Mitglied der Löschgruppe Lehrgänge Truppführung und mindestens zwei technische Ausbildungen und eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder
Lehrgänge Gruppenführung